- In Betrieben mit 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten ist mindestens 1 Ersthelfer Pflicht.
- In Betrieben mit mehr als 20 anwesenden Beschäftigten sind in der Verwaltung mind. 5 % sowie in sonstigen Betrieben, mind. 10 % Pflicht.
Plätze: 12
Anbieter: Kreishandwerkerschaft
Frankenwerft 35, 50667 Köln
Termine
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