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Die Ausschüsse

Die Handwerksinnung hat ständige Ausschüsse. Außerdem kann sie für bestimmte Angelegenheiten besondere Ausschüsse errichten. Die Mitglieder der Ausschüsse verwalten ihr Amt als Ehrenamt.

Kassen- und Rechnungsprüfungsausschuss

Steckbrief

Der Kassen- und Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 2 oder 3 Innungsmitgliedern. Sie werden jedes Jahr neu von der Innungsversammlung gewählt.

Gesellenausschuss

Patrick Hallermayer

Altgeselle

Sabrina Arnold

Mitglied

Stefan Molitor

Mitglied

Florian Kessel

Stellvertreter

Daniel Kühnel

Stellvertreter

Amel Kuloglija

Stellvertreter

Steckbrief

Im Interesse eines guten Verhältnisses zwischen den Innungsmitgliedern und den bei ihnen beschäftigten Gesellen hat die Kfz-Innung Köln einen Gesellenausschuss errichtet. 

Er besteht aus dem Vorsitzenden (Altgesellen) und zwei weiteren Mitgliedern. Für die Mitglieder des Gesellenausschusses werden Stellvertreter gewählt.

Der Gesellenausschuss wählt die Gesellenmitglieder der Ausschüsse, bei denen die Mitwirkung der Gesellen durch Gesetz oder Satzung vorgesehen ist.

Ausschuss zur Förderung der Berufsausbildung

Hans-Jürgen Faul

Mitglied Arbeitgeber

Frank Doppelhamer

Mitglied Arbeitgeber

Uwe De Graef

stellv. Mitglied Arbeitgeber

Sabrina Arnold

Mitglied Arbeitnehmer

Stefan Molitor

Mitglied Arbeitnehmer

Florian Kessel

stellv. Mitglied Arbeitnehmer

Daniel Kühnel

stellv. Mitglied Arbeitnehmer

Steckbrief

Der Ausschuss zur Förderung der Berufsbildung besteht aus einem Vorsitzenden und 4 Beisitzern. Die Hälfte der Beisitzer sind  Innungsmitglieder, die in der Regel Gesellen oder Auszubildende beschäftigen. Die andere Hälfte sind Gesellen.

Der Vorsitzende sowie die Beisitzer, die Innungsmitglieder sind, werden von der Innungsversammlung gewählt. Die Beisitzer, die Gesellen sind, werden von dem Gesellenausschuss gewählt. Sie haben das Amt jeweils für 5 Jahre inne.

Der Ausschuss berät alle Angelegenheiten, welche die Berufsbildung betreffen. 

Gesellenprüfungsausschuss für das Kraftfahrzeuggewerbe

Steckbrief

Aufgabe der Handwerksinnung ist es, die Gesellenprüfungen der Auszubildenden im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker abzunehmen. Hierfür hat sie Prüfungsausschüsse errichtet. 

Ordentliche Mitglieder

Arbeitgeber

Stefan Bäckmann

Hans-Jürgen Faul

Madjid Hadji-Gasemi

Stefan Küsters

Dirk Schork

Arbeitnehmer

Sabrina Arnold

Florian Kessel

Stefan Molitor

Lehrer

Till Kaster

Carsten Paulat

Stephan Phlippen

Stellvertreter

Arbeitgeber

  • Salvatore Barbone
    (Autohaus Breit GmbH)
  • Ulrich Berghaus
    (W. Johann GmbH) 
  • Stefan Bliersbach
    (Josef Bliersbach GmbH)
  • Yalcin Cetin 
    (Cetin Kfz-Technik)
  • Uwe De Graef
    (Auto de Graef GmbH)
  • Mustafa Demirtas
    (Kfz-Werkstatt Autowerkstatt B51)
  • Stefan Karst 
    (Autohaus Karst GmbH) 
  • Holger Parsch
    (Kfz-Parsch Meisterbetrieb)
  • Ambrosius Trogaidis
    (Kfz-Meisterbetrieb Trogaidis GmbH)
  • René Schiller
    (Kfz Schütz)
  • Holger Schwarz
    (Holger Schwarz)
  • Marcus Walter
    (Fahrzeugbau Marcus Walter GmbH)

Arbeitnehmer

  • Jürgen Becker
  • Niklas Breuer
  • Thomas Brumpreuksch
  • Niklas Dumont 
  • David Faul
  • Daniel Fillinger
  • Stefan Gaeb
  • Dominik Gladbach
  • Patrick Hallermayer
  • Daniel Heller
  • Timo Hoffmann
  • Marc Jonneck
  • Axel Kistenich
  • Tobias Kühnel
  • Kai Uwe Lietzau
  • Elias Rastegar
  • Alexander Schauff
  • Jozo Steko
  • Claudio Stupia

Lehrer

  • Oliver-Christoph Carl
  • Ludger Elsweier
  • Dr. Ing. Henning Frey
  • Maik Samurkasian
  • Christoph Wesemann
  • Michael Dönges
  • Dieter Liesendahl
  • Andreas Thomas

Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten

Ass. jur. Ulrich Schwerdtfeger

Vorsitzender

Kreishandwerkerschaft Köln

Hans-Jürgen Faul

Beisitzer Arbeitgeber

Patrick Hallermayer

Beisitzer Arbeitnehmer

Salvatore Barbone

stellv. Beisitzer Arbeitgeber

Sabrina Arnold

stellv. Beisitzer Arbeitnehmer

Florian Kessel

stellv. Beisitzer Arbeitnehmer

Steckbrief

Die Handwerksinnung bildet einen Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Lehrlingen.

Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende hat die Befähigung zum Richteramt. Ihn bestellt die Kreishandwerkerschaft auf Vorschlag des Innungsvorstandes. Das Innungsmitglied wird von der Innungsversammlung, der Gesellenbeisitzer wird vom Gesellenausschuss auf 5 Jahre gewählt.

Der Ausschusses entscheidet über Streitig­keiten zwischen Ausbildenden und ihren Auszubildenden aus allen Berufsausbildungsverhältnissen der in der Handwerksinnung vertretenen Handwerke ihres Bezirkes.